Zivildienst: allgemeine Infos…


Zivildienst in der Diakonie bietet die Möglichkeit, unterschiedlichste soziale Arbeitsfelder kennen zu lernen.

Die Mitarbeiter/innen der Verwaltungs- und Beratungsstellen in den Diakonischen Werken der Landeskirchen sind Ihnen nicht nur bei der Vermittlung von interessanten Zivildienststellen behilflich, sie stehen Ihnen auch während Ihrer Zivildienstzeit mit Rat und Tat zu Verfügung

Damit sich jeder Zivildienstleistende gut auf seinen Dienst vorbereiten kann, gibt es folgende Angebote:

Jeder Zivildienstleistende erhält zu Beginn eine ausführliche Einarbeitung in die künftigen Aufgaben sowie Anleitung und Begleitung von engagierten Mitarbeitern aus den Dienststellen. Rund 80 % der Zivildienstleistenden nehmen innerhalb der ersten vier Dienstmonate an einem Einführungslehrgang in unserer Bildungsstätte"Haus Marienhude" in Hude teil. In dieser Zeit können Sie sich mit anderen Zivildienstleistenden austauschen und erhalten zahlreiche Informationen zu Fragen aus dem jeweiligen Arbeitsfeld oder Ihrer Situation als Zivildienstleistender.

Neugierig geworden? Dann lesen Sie weiter: Berichte aus verschiedenen Arbeitsbereichen »


"Über Geld spricht man nicht "

Informationen zu Geld- und Sachbezügen

Geld- und Sachbezüge werden

und setzen sich wie folgt zusammen:

Sold

Verpflegungsgeld

Teilnahme an der Verpflegung in der Dienststelle oder schriftlicher Vereinbarung , für welche Mahlzeiten das Verpflegungsgeld ausbezahlt wird.

Kleidergeld

Sonderzuwendung

Die einmalige Sonderzuwendung, das so genannte Weihnachtsgeld wird jedem Zivildienstleistenden der am 1. Dezember im Dienst ist ausgezahlt. Bei einem Dienstantritt z.B. im Januar erfolgt die Auszahlung im letzten Dienstmonat.
Sonderzuwendung (bei 9 Monatiger Dienstzeit) 172,56 Euro

Entlassungsgeld

Das Entlassungsgeld wird einmalig am Ende der Dienstzeit zum Entlassungstag ausgezahlt.
Entlassungsgeld (bei 9 Monatiger Dienstzeit) 690,24 Euro

Mobilitätszuschlag

Dienstliche Unterkunft wurde angeordnet, die Entfernung zwischen Wohnung und Dienstort beträgt mehr als 30 km.

Fahrtkosten

  1. Dienstliche Unterkunft wird zur Verfügung gestellt: Es werden keine Fahrtkosten erstattet. (Gilt nicht für weiter als 2 km vom Einsatzort entfernt liegende Unterkünfte).
  2. Es wird keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung gestellt, Entfernung zwischen der eigenen Wohnung und der Dienststelle beträgt mehr als 2 km: Fahrtkostenerstattung erfolgt durch die Dienststelle.