Bundesfreiwilligendienst
Die Bundesregierung plant, als Ersatz für den Zivildienst nahtlos ab 01.07.2011 einen Bundesfreiwilligendienst einzuführen, der Frauen und Männern ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen soll. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 verabschiedet.
Die Dauer soll in der Regel ein Jahr, mindestens aber 6 und höchstens 24 Monate betragen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Dienst in Vollzeit abzuleisten ist.
Für Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, soll auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein.
Die Bedingungen für diesen Dienst orientieren sich am bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren zu wollen, besteht für Sie jetzt schon die Möglichkeit, sich in einer Einrichtung Ihrer Wahl oder bei uns zu erkundigen.